Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Landesbesoldung von Berlin für die Jahre 2008 bis 2020 für verfassungswidrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen, die zun hohen Nachzahlungen führen wird). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) wird es  hohe Nachzahlungen geben (Medienberichten zufolge können alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro,rechnen. Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (im 2. Quartal.2026) >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen - Übersicht -

BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 25,00 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch kom-plizierte Sachverhalte verständlich geregelt (auch geeignet für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifkräfte des Landes Nordrhein-Westfalen)..Das BEHÖRDEN-ABO >>> hier bestellen

ACHTUNG Neue Broschüre zum vorbestellen:
Teilweise fünfstellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte in Bund und Ländern durch eineb Neuregelung der amtsangemessen Alimentation >>>zur (Vor)Bestellung 
 

PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte des Landes  Nordhrein-Westfalen geeignet: Themen der ücher sind: Beamtenrecht, Besoldung, Beihilferecht, Beamtenversorgungsrecht, Rund ums Geld im öff. Dienst, Nebentätigkeitsrecht, Frauen im öff. Dienst. und Berufseinstieg im öff. Dienst. Die eBooks kann man herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen 


 

Modernisioerungsoffensive der Landesregierung Nordrhein-Westfalen zum Landesbeamtenrecht (u.a. Laufbnahnrecht)

Innenminister Herbert Reul: Laufbahnrecht bekommt neuen Anstrich

Das Upgrade fürs Laufbahnrecht: Modernisierung des öffentlichen Dienstes geht weiter

Der öffentliche Dienst in Nordrhein-Westfalen wird weiter modernisiert. Auf Vorschlag von Innenminister Herbert Reul hat das Kabinett am Dienstag einem Gesetzentwurf zugestimmt, welcher umfangreiche Änderungen im Landesbeamtengesetz und der Laufbahnverordnung vorsieht.

Innenminister Herbert Reul: „Das Laufbahnrecht bekommt einen neuen Anstrich. Der öffentliche Dienst muss für Arbeitnehmer interessant bleiben. Das heißt, um Fachkräfte zu binden und Nachwuchs zu gewinnen, müssen wir weiter die Arbeitsbedingungen verbessern und öffentliche Verwaltung schmackhaft machen. Denn heute wie morgen muss Verwaltung funktionsfähig bleiben.“ >>>mehr Informationen zur Modernisierungsoffensive der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen

 

Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen - Übersicht -

Für Beamtinnen und Beamte des Landes Nordrhein-Westfalen gelten die Regelungen des Landesbeamtenrechts. Die wichtigsten Fragen sind im Landesbeamtengesetz geregelt. Eine aktuelle Fassung des nordrheinwestfälischen Landesbeamtengesetzes finden Sie hier:

§   1 Geltungsbereich

§   2 Beamtenverhältnis

§   3 Oberste Dienstbehörde, Dienstvorgesetzter, Vorgesetzter

§   4 Aufgaben des Beamten

§   5 Arten des Beamtenverhältnisses

§   6 Allgemeine Voraussetzungen

§   7 Auslese

§   8 Fälle und Form der Ernennung

§   8a Mitgliedschaft im Parlament

§   9 Voraussetzungen für die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit

§  10 Zuständigkeit für die Ernennung

§  11 Nichtigkeit der Ernennung

§  12 Rücknahme der Ernennung

§  13 Frist und Form bei Rücknahme und Nichtigkeit der Ernennung

§  14 Folgen aus Rücknahme oder Nichtigkeit der Ernennung

§  14a Übertragung eines anderen Amtes

§  15 Vorschrift über die Laufbahn der Beamten

§  16 Vorschriften über Ausbildung und Prüfung der Beamten

§  17 Begriff und Gliederung der Laufbahnen

§  18 Vorbildungsvoraussetzungen

§  19 Allgemeine Laufbahnerfordernisse

§  20 Laufbahnbefähigung

§  21 Laufbahnen besonderer Fachrichtungen

§  21a Anforderungen für Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union

§  22 Andere Bewerber

§  23 Probezeit

§  24 Anstellung

§  25 Beförderung

§  25a Leitende Funktion auf Probe

§  25b Leitende Funktion auf Zeit

§  26 Aufstieg

§  27

§  28 Versetzung

§  29 Abordnung

§  30 Beendigungsgründe

§  31 Entlassung durch Verwaltungsakt

§  32 Entlassung kraft Gesetzes

§  32a Verlust der Eigenschaft "Deutscher"

§  33 Entlassung auf Antrag

§  34 Entlassung von Beamten auf Probe

§  35 Entlassung von Beamten auf Widerruf

§  36 Entlassungsverfahren

§  37 Wirkungen der Entlassung

§  37a

§  38 Einstweiliger Ruhestand

§  39 Auflösung und Verschmelzung von Behörden

§  40 Beginn des einstweiligen Ruhestands

§  41

§  42 Wiederverwendung aus dem einstweiligen Ruhestand

§  43 Ende des einstweiligen Ruhestands

§  44 Eintritt in den Ruhestand bei Erreichen der Altersgrenze

§  45 Versetzung in den Ruhestand auf Antrag des Beamten wegen Dienstunfähigkeit, Erreichens der Antragsaltersgrenze sowie Schwerbehinderung

§  46 Begrenzte Dienstfähigkeit

§  47 Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit auf Veranlassung des Dienstvorgesetzten

§  48 Wiederverwendung von Ruhestandsbeamten

§  49 Versetzung von Beamten auf Probe in den Ruhestand

§  50 Zuständigkeit, Beginn des Ruhestands, Ruhegehalt

§  51 Verlust der Beamtenrechte aufgrund strafrechtlicher Verurteilung

§  52 Wirkungen des Verlustes der Beamtenrechte

§  53 Gnadenerweis

§  54 Entscheidungen im Wiederaufnahmeverfahren

§  54a

§  55 Unparteiische Amtsführung

§  56 Politische Betätigung

§  57 Berufspflicht

§  58 Beratungs- und Gehorsamspflicht

§  59 Rechtmäßigkeit des Handelns

§  60 Folgen aus Übernahme oder Ausübung eines Mandats

§  61 Diensteid

§  62 Befreiung von Amtshandlungen

§  63 Verbot der Amtsführung

§  64 Pflicht zur Verschwiegenheit - Herausgabe von Schriftgut

§  65 Aussage als Zeuge

§  66 Unterrichtung der Öffentlichkeit

§  67 Pflicht zur Nebentätigkeit

§  68 Genehmigungspflichtige Nebentätigkeit

§  68a Nebentätigkeit bei Freistellung vom Dienst

§  69 Nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeit

§  70 Ausübung der Nebentätigkeit, Verfahren

§  71 Meldung von Nebeneinnahmen

§  72 Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal oder Material des Dienstherrn

§  73 Ersatzpflicht des Dienstherrn

§  74 Beendigung von mit dem Amt verbundener Nebentätigkeit

§  75 Regelung der Nebentätigkeit

§  75a Dienstaufgabe als Nebentätigkeit

§  75b Tätigkeit von Ruhestandsbeamten und früheren Beamten mit Versorgungsbezügen

§  76 Annahme von Belohnungen und Geschenken

§  77 Annahme von Titel, Orden und Ehrenzeichen

§  78 Regelmäßige Arbeitszeit

§  78a Mehrarbeit

§  78b Teilzeitbeschäftigung

§  78c Einstellungsteilzeit

§  78d Altersteilzeit

§  78e Urlaub aus arbeitsmarktpolitischen Gründen

§  78f Informationspflicht bei Teilzeitbeschäftigung oder langfristiger Beurlaubung

§  78g Benachteiligungsverbot

§  79 Fernbleiben vom Dienst

§  80 Wohnung

§  81 Aufenthalt in der Nähe des Dienstortes

§  82

§  83

§  84

§  85

§  85a Teilzeitbeschäftigung und Urlaub aus familienpolitischen Gründen

§  86 Mutterschutz, Elternzeit

§  87 Arbeitsschutz

§  88 Beihilfen

§  89

§  90

§  91 Ersatz von Sachschäden

§  92 Führung der Amtsbezeichnung

§  93 Zusatz zur Amtsbezeichnung

§  94 Leistungen des Dienstherrn

§  95 Besoldung

§  96 Versorgung

§  97 Sonstige Leistungen

§  98 Rückforderung von Leistungen

§  99 Übergang von Schadenersatzansprüchen auf den Dienstherrn

§ 100 Reise- und Umzugskosten

§ 101 Urlaub

§ 102 Personalakten - allgemein

§ 102a Beihilfeakten

§ 102b Anhörung

§ 102c Akteneinsicht

§ 102d Vorlage und Auskunft

§ 102e Entfernung von Personalaktendaten

§ 102f Verarbeitung und Übermittlung von Personalaktendaten

§ 102g Aufbewahrung

§ 103

§ 104

§ 105 Personalvertretung

§ 106 Gewerkschaften und Berufsverbände

§ 107 Errichtung

§ 108 Zusammensetzung

§ 109 Unabhängigkeit, Ausscheiden der Mitglieder

§ 110 Aufgaben

§ 111 Geschäftsordnung

§ 112 Verfahren

§ 113 Verhandlungsleitung, Geschäftsstelle

§ 114 Beweiserhebung, Amtshilfe

§ 115 Beschlüsse

§ 179 Beschwerden, Dienstweg

§ 180 Klagen aus dem Beamtenverhältnis

§ 181 Zustellung

§ 182

§ 183

§ 184

§ 185 Personenkreis

§ 186

§ 187 Laufbahn, Arbeitszeit

§ 188 Gemeinschaftsunterkunft, Verpflegung

§ 189 Dienstkleidung, Freie Heilfürsorge

§ 190 Untersagen des Tragens der Dienstkleidung

§ 191 Anrechnung von Dienstzeiten

§ 192 Eintritt in den Ruhestand

§ 193

§ 194 Dienstunfähigkeit

§ 195

§ 196 Übrige kommunale Wahlbeamte

§ 197

§ 198

§ 199 Anwendung der Vorschriften des Landesbeamtengesetzes

§ 200 Staatsangehörigkeit, Erholungsurlaub

§ 201 Arten und Verlängerung des Beamtenverhältnisses

§ 202 Sonderregelungen

§ 203 Juniorprofessoren

§ 203a

§ 204

§ 205

§ 206 Nebentätigkeit

§ 207 Verwaltungsverordnungen

§ 208 bis § 218

§ 219

§ 220

§ 221

§ 222

§ 223 Rechtsstellung der von Änderungen nicht erfassten Beamten

§ 224 Besitzstandswahrung bei der Entpflichtung

§ 225

§ 226

§ 227

§ 228

§ 229

§ 230

§ 231

§ 232

§ 233

§ 234 bis § 237

§ 238

§ 239

§ 240 


Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. in Nordrhein-Westfalen

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber in Nordrhein-Westfalen.

In Nordrhein-Westfalen gibnt es noch mehr Sehenswertes, u.a.
- die Landeshauptstadt und Modemetropole Düsseldorf
- Dortmund (die Fußballstadt)
- dem schönen Neandertal
- und dem Erlebnis- und Freizeitpark Moviepark in Bottrop 
in Nordrhein-Westfalen.

Weitere Höhepunke sind beispielsweise die Zeche Zollverein in Essen (die ehemals größte Steinkohlenzeche der Welt liegt mitten im Ruhrgebiet). Als UNESCO-Welterbe wird die Zeche auch „Eiffelturm des Ruhrpotts“ genannt.

Aber auch der Landschaftspark Duisburg-Nord ein eindrucksvolles Industriedenkmal. Der Ausblick ist atemberaubend. Wer kennt ihn nicht, den Kölner Dom? Die wahrlich imposante Kathedrale aus dem 13. Jahrhundert liegt am Hauptbahn-hof Köln und seit 1996 zählt der Dom zum UNESCO-Weltkulturerbe. Externsteine ist ebenfalls ein empfehlenswerter Ausflugstipp (die rund 40 Meter hohen Felsen liegen im Teutoburger Wald). Und auch die Kiddies gibt es noch ein Leckerli: die sensationelle Achterbahn "Tiger & Turtle". 

Mehr zur Fußballstadt Dortmund

Weitere Höhepunke im Umland von Dortmund sind beispielsweise:

Bauwerke

Ostenhellweg
Stadtmauer und Adlerturm als Reste der mittelalterlichen Stadtbefestigung
Krügerpassage im Krügerhaus am Westenhellweg

Altes Stadthaus am Friedensplatz

Die Krügerpassage in der Dortmunder Innenstadt ist die älteste Passage auf Dortmunder Stadtgebiet; sie wurde 1912 im Stil der Neorenaissance von Paul Lutter und Hugo Steinbach erbaut. Jedoch fiel sie im Zweiten Weltkrieg wie viele bedeutende Dortmunder Bauwerke dem Krieg zum Opfer und wurde erst 1953 wieder aufgebaut.

Das Vehoff-Haus am Ostenhellweg gehört zu den ältesten steinernen Profanbauten im Dortmunder Stadtzentrum.

Gesundheit in und um Dortmund
Stadt- und Landesbibliothek mit IWO-Hochhaus, RWE-Tower und Sparkassen-Hochhaus

Der RWE Tower, erbaut nach Plänen des Architekturbüros Gerber, ist nach der Petrikirche und der Reinoldikirche das dritthöchste Bauwerk der Dortmunder Innenstadt und wurde am 24. August 2005 eingeweiht.

Die Stadt- und Landesbibliothek Dortmund wurde 1999 südlich des Dortmunder Hauptbahnhofs eröffnet. Der von Architekt Mario Botta gestaltete Bibliotheksbau besteht aus einem rechteckigen Baukörper aus rosafarbenem Sandstein und einer vorgelagerten Glasrotunde.

Konzerthaus

Das Konzerthaus Dortmund im Brückstraßenviertel an der Kreuzung der Brückstraße mit der Ludwigstraße wurde im September 2002 eröffnet. Das Konzerthaus (auch Philharmonie für Westfalen genannt) reiht sich in die vorhandene Fassadenreihe ein, aber sticht gleichzeitig durch die Eckposition und die Schräge hervor.

Die Thier-Galerie mit ihren 33.000 Quadratmetern ist eines der neusten Großprojekte innerhalb des Wallrings. Neben einem modernen großflächigen Neubau wurde außerdem der ehemalige Verwaltungsbau der Thier-Brauerei aus den 1950er Jahren reaktiviert und das ehemalige Clemenschen Kaufhaus von 1902 als Repräsentationsbau des Klassizismus am Westenhellweg detailgetreu und mit einer neuen Außenterrasse rekonstruiert.

 

Urlaubsverzeichnis-Online  

Zur Suche in der Datenbank aller rund 6.000 Gastgeber, - darunter auch die Gastgeber von Dortmund - von Urlaubsverzeichnis-Online 


Red 20251118 / 20251209 / 20260102 / 20260124 / 20260228 / 20260412 / 20260421

  

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