|
BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 25,00 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch kom-plizierte Sachverhalte verständlich geregelt (auch geeignet für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifkräfte des Landes Nordrhein-Westfalen)..Das BEHÖRDEN-ABO >>> hier bestellen ACHTUNG Neue Broschüre zum vorbestellen: |
PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte des Landes Nordhrein-Westfalen geeignet: Themen der ücher sind: Beamtenrecht, Besoldung, Beihilferecht, Beamtenversorgungsrecht, Rund ums Geld im öff. Dienst, Nebentätigkeitsrecht, Frauen im öff. Dienst. und Berufseinstieg im öff. Dienst. Die eBooks kann man herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen |
Modernisioerungsoffensive der Landesregierung Nordrhein-Westfalen zum Landesbeamtenrecht (u.a. Laufbnahnrecht)
Innenminister Herbert Reul: Laufbahnrecht bekommt neuen Anstrich
Das Upgrade fürs Laufbahnrecht: Modernisierung des öffentlichen Dienstes geht weiter
Der öffentliche Dienst in Nordrhein-Westfalen wird weiter modernisiert. Auf Vorschlag von Innenminister Herbert Reul hat das Kabinett am Dienstag einem Gesetzentwurf zugestimmt, welcher umfangreiche Änderungen im Landesbeamtengesetz und der Laufbahnverordnung vorsieht.
Innenminister Herbert Reul: „Das Laufbahnrecht bekommt einen neuen Anstrich. Der öffentliche Dienst muss für Arbeitnehmer interessant bleiben. Das heißt, um Fachkräfte zu binden und Nachwuchs zu gewinnen, müssen wir weiter die Arbeitsbedingungen verbessern und öffentliche Verwaltung schmackhaft machen. Denn heute wie morgen muss Verwaltung funktionsfähig bleiben.“ >>>mehr Informationen zur Modernisierungsoffensive der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen
Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen - Übersicht -
Für Beamtinnen und Beamte des Landes Nordrhein-Westfalen gelten die Regelungen des Landesbeamtenrechts. Die wichtigsten Fragen sind im Landesbeamtengesetz geregelt. Eine aktuelle Fassung des nordrheinwestfälischen Landesbeamtengesetzes finden Sie hier:
§ 3 Oberste Dienstbehörde, Dienstvorgesetzter, Vorgesetzter
§ 5 Arten des Beamtenverhältnisses
§ 6 Allgemeine Voraussetzungen
§ 8 Fälle und Form der Ernennung
§ 8a Mitgliedschaft im Parlament
§ 9 Voraussetzungen für die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit
§ 10 Zuständigkeit für die Ernennung
§ 11 Nichtigkeit der Ernennung
§ 13 Frist und Form bei Rücknahme und Nichtigkeit der Ernennung
§ 14 Folgen aus Rücknahme oder Nichtigkeit der Ernennung
§ 14a Übertragung eines anderen Amtes
§ 15 Vorschrift über die Laufbahn der Beamten
§ 16 Vorschriften über Ausbildung und Prüfung der Beamten
§ 17 Begriff und Gliederung der Laufbahnen
§ 18 Vorbildungsvoraussetzungen
§ 19 Allgemeine Laufbahnerfordernisse
§ 21 Laufbahnen besonderer Fachrichtungen
§ 21a Anforderungen für Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
§ 25a Leitende Funktion auf Probe
§ 25b Leitende Funktion auf Zeit
§ 31 Entlassung durch Verwaltungsakt
§ 32 Entlassung kraft Gesetzes
§ 32a Verlust der Eigenschaft "Deutscher"
§ 34 Entlassung von Beamten auf Probe
§ 35 Entlassung von Beamten auf Widerruf
§ 39 Auflösung und Verschmelzung von Behörden
§ 40 Beginn des einstweiligen Ruhestands
§ 42 Wiederverwendung aus dem einstweiligen Ruhestand
§ 43 Ende des einstweiligen Ruhestands
§ 44 Eintritt in den Ruhestand bei Erreichen der Altersgrenze
§ 46 Begrenzte Dienstfähigkeit
§ 47 Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit auf Veranlassung des Dienstvorgesetzten
§ 48 Wiederverwendung von Ruhestandsbeamten
§ 49 Versetzung von Beamten auf Probe in den Ruhestand
§ 50 Zuständigkeit, Beginn des Ruhestands, Ruhegehalt
§ 51 Verlust der Beamtenrechte aufgrund strafrechtlicher Verurteilung
§ 52 Wirkungen des Verlustes der Beamtenrechte
§ 54 Entscheidungen im Wiederaufnahmeverfahren
§ 55 Unparteiische Amtsführung
§ 58 Beratungs- und Gehorsamspflicht
§ 59 Rechtmäßigkeit des Handelns
§ 60 Folgen aus Übernahme oder Ausübung eines Mandats
§ 62 Befreiung von Amtshandlungen
§ 64 Pflicht zur Verschwiegenheit - Herausgabe von Schriftgut
§ 66 Unterrichtung der Öffentlichkeit
§ 67 Pflicht zur Nebentätigkeit
§ 68 Genehmigungspflichtige Nebentätigkeit
§ 68a Nebentätigkeit bei Freistellung vom Dienst
§ 69 Nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeit
§ 70 Ausübung der Nebentätigkeit, Verfahren
§ 71 Meldung von Nebeneinnahmen
§ 72 Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal oder Material des Dienstherrn
§ 73 Ersatzpflicht des Dienstherrn
§ 74 Beendigung von mit dem Amt verbundener Nebentätigkeit
§ 75 Regelung der Nebentätigkeit
§ 75a Dienstaufgabe als Nebentätigkeit
§ 75b Tätigkeit von Ruhestandsbeamten und früheren Beamten mit Versorgungsbezügen
§ 76 Annahme von Belohnungen und Geschenken
§ 77 Annahme von Titel, Orden und Ehrenzeichen
§ 78e Urlaub aus arbeitsmarktpolitischen Gründen
§ 78f Informationspflicht bei Teilzeitbeschäftigung oder langfristiger Beurlaubung
§ 81 Aufenthalt in der Nähe des Dienstortes
§ 85a Teilzeitbeschäftigung und Urlaub aus familienpolitischen Gründen
§ 92 Führung der Amtsbezeichnung
§ 93 Zusatz zur Amtsbezeichnung
§ 94 Leistungen des Dienstherrn
§ 98 Rückforderung von Leistungen
§ 99 Übergang von Schadenersatzansprüchen auf den Dienstherrn
§ 102 Personalakten - allgemein
§ 102e Entfernung von Personalaktendaten
§ 102f Verarbeitung und Übermittlung von Personalaktendaten
§ 106 Gewerkschaften und Berufsverbände
§ 109 Unabhängigkeit, Ausscheiden der Mitglieder
§ 113 Verhandlungsleitung, Geschäftsstelle
§ 114 Beweiserhebung, Amtshilfe
§ 180 Klagen aus dem Beamtenverhältnis
§ 188 Gemeinschaftsunterkunft, Verpflegung
§ 189 Dienstkleidung, Freie Heilfürsorge
§ 190 Untersagen des Tragens der Dienstkleidung
§ 191 Anrechnung von Dienstzeiten
§ 192 Eintritt in den Ruhestand
§ 196 Übrige kommunale Wahlbeamte
§ 199 Anwendung der Vorschriften des Landesbeamtengesetzes
§ 200 Staatsangehörigkeit, Erholungsurlaub
§ 201 Arten und Verlängerung des Beamtenverhältnisses
§ 223 Rechtsstellung der von Änderungen nicht erfassten Beamten
§ 224 Besitzstandswahrung bei der Entpflichtung
|
Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. in Nordrhein-Westfalen Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber in Nordrhein-Westfalen. In Nordrhein-Westfalen gibnt es noch mehr Sehenswertes, u.a. Weitere Höhepunke sind beispielsweise die Zeche Zollverein in Essen (die ehemals größte Steinkohlenzeche der Welt liegt mitten im Ruhrgebiet). Als UNESCO-Welterbe wird die Zeche auch „Eiffelturm des Ruhrpotts“ genannt. Aber auch der Landschaftspark Duisburg-Nord ein eindrucksvolles Industriedenkmal. Der Ausblick ist atemberaubend. Wer kennt ihn nicht, den Kölner Dom? Die wahrlich imposante Kathedrale aus dem 13. Jahrhundert liegt am Hauptbahn-hof Köln und seit 1996 zählt der Dom zum UNESCO-Weltkulturerbe. Externsteine ist ebenfalls ein empfehlenswerter Ausflugstipp (die rund 40 Meter hohen Felsen liegen im Teutoburger Wald). Und auch die Kiddies gibt es noch ein Leckerli: die sensationelle Achterbahn "Tiger & Turtle". Mehr zur Fußballstadt Dortmund Weitere Höhepunke im Umland von Dortmund sind beispielsweise: Bauwerke Ostenhellweg Altes Stadthaus am Friedensplatz Die Krügerpassage in der Dortmunder Innenstadt ist die älteste Passage auf Dortmunder Stadtgebiet; sie wurde 1912 im Stil der Neorenaissance von Paul Lutter und Hugo Steinbach erbaut. Jedoch fiel sie im Zweiten Weltkrieg wie viele bedeutende Dortmunder Bauwerke dem Krieg zum Opfer und wurde erst 1953 wieder aufgebaut. Das Vehoff-Haus am Ostenhellweg gehört zu den ältesten steinernen Profanbauten im Dortmunder Stadtzentrum. Gesundheit in und um Dortmund Der RWE Tower, erbaut nach Plänen des Architekturbüros Gerber, ist nach der Petrikirche und der Reinoldikirche das dritthöchste Bauwerk der Dortmunder Innenstadt und wurde am 24. August 2005 eingeweiht. Die Stadt- und Landesbibliothek Dortmund wurde 1999 südlich des Dortmunder Hauptbahnhofs eröffnet. Der von Architekt Mario Botta gestaltete Bibliotheksbau besteht aus einem rechteckigen Baukörper aus rosafarbenem Sandstein und einer vorgelagerten Glasrotunde. Konzerthaus Das Konzerthaus Dortmund im Brückstraßenviertel an der Kreuzung der Brückstraße mit der Ludwigstraße wurde im September 2002 eröffnet. Das Konzerthaus (auch Philharmonie für Westfalen genannt) reiht sich in die vorhandene Fassadenreihe ein, aber sticht gleichzeitig durch die Eckposition und die Schräge hervor. Die Thier-Galerie mit ihren 33.000 Quadratmetern ist eines der neusten Großprojekte innerhalb des Wallrings. Neben einem modernen großflächigen Neubau wurde außerdem der ehemalige Verwaltungsbau der Thier-Brauerei aus den 1950er Jahren reaktiviert und das ehemalige Clemenschen Kaufhaus von 1902 als Repräsentationsbau des Klassizismus am Westenhellweg detailgetreu und mit einer neuen Außenterrasse rekonstruiert.
Zur Suche in der Datenbank aller rund 6.000 Gastgeber, - darunter auch die Gastgeber von Dortmund - von Urlaubsverzeichnis-Online Red 20251118 / 20251209 / 20260102 / 20260124 / 20260228 / 20260412 / 20260421 |