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Modernisierungsoffensive Beamtenrecht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen
Innenminister Herbert Reul: Laufbahnrecht bekommt neuen Anstrich
Das Upgrade fürs Laufbahnrecht: Modernisierung des öffentlichen Dienstes geht weiter
Der öffentliche Dienst in Nordrhein-Westfalen wird weiter modernisiert. Auf Vorschlag von Innenminister Herbert Reul hat das Kabinett am Dienstag einem Gesetzentwurf zugestimmt, welcher umfangreiche Änderungen im Landesbeamtengesetz und der Laufbahnverordnung vorsieht.
Innenminister Herbert Reul: „Das Laufbahnrecht bekommt einen neuen Anstrich. Der öffentliche Dienst muss für Arbeitnehmer interessant bleiben. Das heißt, um Fachkräfte zu binden und Nachwuchs zu gewinnen, müssen wir weiter die Arbeitsbedingungen verbessern und öffentliche Verwaltung schmackhaft machen. Denn heute wie morgen muss Verwaltung funktionsfähig bleiben.“
Konkret wird mit dem Gesetz die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes auf dem Arbeitsmarkt gefördert. Die Personalstellen in den Behörden erhalten mehr Eigenverantwortung und werden in ihren Personalentscheidungen flexibler. Zudem werden rechtliche Hindernisse für Karriereentwicklung gesenkt und das Leistungsprinzip gestärkt. Des Weiteren werden die Durchlässigkeit sowie der Quereinstieg in die Laufbahnen gefördert. Um die Attraktivität des kommunalen Wahlamtes zu steigern, soll Beamtinnen und Beamten, die ein kommunales Wahlamt übernehmen, die Rückkehr in ihr altes Beamtenverhältnis ermöglicht werden.
Die Laufbahnrechtsnovelle ist Bestandteil der Modernisierungsoffensive für den öffentlichen Dienst. Das Dienst- und Laufbahnrecht wird nach der letzten großen Dienstrechtsmodernisierung im Jahr 2016 (Dienstrechtsmodernisierungsgesetz - DRModG NRW - vom 14. Juni 2016, GV. NRW. S. 310) nun erneut an aktuelle Herausforderungen, an die neuste Rechtsprechung sowie an die in der Praxis gewonnenen Erfahrungen angepasst.
Position von ver.di
Zweijährige Beratungen abgeschlossen
Seit August 2023 haben mehrere sogenannte „Werkstattgespräche“ zwischen der Landesregierung, vertreten durch das Finanzministerium sowie das Innenministerium, und den Gewerkschaften und Verbänden zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes stattgefunden. Es wurde über einen langen Zeitraum hinweg intensiv daran gearbeitet, ein gemeinsames Verständnis der Problemlagen und unterschiedlichen Perspektiven zu entwickeln. Dieser Prozess war für alle Seiten mit erheblichem Aufwand verbunden.
Als Arbeitsergebnis wird an einer ausgewogenen Darstellung von möglichen Handlungsoptionen gearbeitet, über deren Umsetzung politisch entschieden werden muss. Das geschieht in sogenannten „Handlungspapieren“, in denen die fachlichen und beamtenpolitischen Aspekte aller Beteiligten bis Mitte September 2025 zusammengefasst werden. Die Gewerkschaften und Verbände haben ihre klare Erwartung ausgesprochen, dass daraus nach Abschluss dieses Prozesses auch politisch verbindliche Ergebnisse folgen. Was so auch protokolliert wurde.
Im Juni 2025 gab es einen weiteren Austausch der Vertreter*innen der Gewerkschaften und Verbände mit dem Staatssekretär im Finanzministerium, Herrn Dr. Günnewig, und der Staatssekretärin im Innenministerium, Frau Dr. Lesmeister, zum aktuellen Stand und weiteren Verfahren. Insgesamt haben im Verlauf der Beratungen vier solcher „Spitzengespräche“ stattgefunden. ver.di NRW ist hier, gemeinsam mit GdP NRW und GEW NRW, im Verbund mit dem DGB NRW vertreten.
Themen der Modernisierungsoffensive
In den Gesprächen wurden folgende Themen behandelt, mit dem Ziel, durch Veränderungen den öffentlichen Dienst in NRW attraktiver zu machen:
Arbeitszeit, mit den Unterthemen Wochenarbeitszeit, Arbeitszeitkonten, Überstunden, Mehrarbeit, Bagatellgrenze, täglicher Arbeitszeitrahmen
Beamtenversorgung, mit dem Unterthema Altersgeld,
Jobrad
New Work, mit den Themen Homeoffice und Co-Working
Zulagenwesen, mit den Unterthemen Erschwerniszulagen, Dienst zu ungünstigen Zeiten, Mehrarbeitsvergütung, Schichtarbeit, Wechselschichtarbeit, Arbeit an Wochenenden und dem großen Thema Reform der Stellenzulagen.
Stellenobergrenzen (nur für den Bereich der Landesdienststellen)
Pauschale Beihilfe (gefordert)
Zu diesen Themen wurden Lösungswege erörtert und Handlungsvorschläge entwickelt. Am Ende soll eine Entscheidungsgrundlage, erarbeitet durch das Finanzministerium, für die Landesregierung in Form der bereits erwähnten „Handlungspapiere“ bereit gestellt werden.
Verlauf der Beratungen
Die gemeinsamen Beratungen in Form der „Werkstattgespräche“ sind deutlich zielführender geführt worden als ähnliche Beratungen in der Vergangenheit. Die Vorschläge der Gewerkschaften und Verbände wurden ernsthaft erörtert. Noch ist offen, welche Handlungsoptionen sich aus den Gesprächen tatsächlich ergeben und was letztlich auch umgesetzt wird. Die Gewerkschaften und Verbände haben sehr deutlich gemacht, dass es am Ende der Gespräche handfeste Ergebnisse geben muss und die Reduzierung der Wochenarbeitszeit dabei ein zentrales Anliegen ist und bleibt.
Wie geplant, wurden die Werkstattgespräche bis Mitte dieses Jahres abgeschlossen. Die gemeinsam erarbeiteten Handlungspapiere werden weiter ausgearbeitet sowie nach der Sommerpause abschließend besprochen. Für Mitte November 2025 ist ein weiteres Spitzengespräch geplant. Danach sollen die ausgearbeiteten Papiere der Landesregierung zur Entscheidung vorgelegt werden. Mögliche Handlungsoptionen sollen dann in ein Gesamtkonzept einmünden, womit zumindest im Beamtenrecht entsprechende Gesetzentwürfe gemeint sein dürften.
Wenn konkrete Ergebnisse vorliegen, wird ver.di weiter informieren.
Reform des Laufbahnrechtes
Zur beabsichtigten Modernisierung des öffentlichen Dienstes in NRW gehört aus Sicht der Landesregierung auch das im Juli beschlossene Gesetz zur Änderung des Laufbahnrechtes. Es soll einen vorgezogenen Teil der Modernisierungsoffensive darstellen. Der Landesregierung NRW ging es dabei vor allem darum, attraktive Beschäftigungsbedingungen und verbesserte Zugangsmöglichkeiten für jüngere Menschen oder Menschen mit besonderen fachlichen Qualifikationen, die im öffentlichen Dienst fehlen, zu schaffen. Eine grundlegende Reform des Laufbahnrechtes mit positiven Wirkungen für alle Beamtinnen und Beamte in NRW, wie von ver.di gefordert, wurde nicht gemacht. Das ist für viele Kolleginnen und Kollegen enttäuschend. ver.di wird im September 2025 eine Bewertung der vorgenommenen Änderungen des Laufbahnrechtes veröffentlichen.
„Zeit, dass sich was dreht!“
Die Modernisierung des öffentlichen Dienstes ist seit langem überfällig. NRW hat im Vergleich mit dem Bund und anderen Bundesländern eines der konservativsten Beamtenrechte überhaupt. Daran muss sich vieles ändern, wenn eine neue Attraktivität kluge Köpfe in die Landesverwaltung und in die Kommunalverwaltungen locken soll. Es gibt sicherlich einiges, was bezogen auf das Beamtenrecht erhaltenswert erscheint. Es gibt aber mindestens genau so viel, was dringend verändert werden muss. ver.di hat Beides im Blick, im Interesse der Beamtinnen und Beamten in NRW.
Quelle: ver.di Nordrhein-Westfalen vom 24.07.2025
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Red 20250725