PDF-SERVICE: Zehn OnlineBücher & eBooks für den ÖD/Beamte zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr Sie können Sie zehn Taschenbücher und eBooks herunterladen, lesen und ausdrucken: Beamtenrecht, Besoldung, Versorgung, Beihilfe sowie Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg und Frauen im öffentlichen Dienst >>>mehr Informationen |
Zur Übersicht des Landesbeamtengesetzes von Nordrhein-Westfalen
§ 40 Beginn des einstweiligen Ruhestands
Der einstweilige Ruhestand beginnt, wenn nicht im Einzelfall ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt festgesetzt wird, mit der Zustellung der Verfügung. spätestens jedoch mit dem Ende der drei Monate. die auf den Monat der Zustellung folgen. Die Verfügung kann bis zum Beginn des einstweiligen Ruhestandes zurückgenommen werden.