Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Landesbesoldung von Berlin für die Jahre 2008 bis 2020 für verfassungswidrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen, die zun hohen Nachzahlungen führen wird). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) wird es  hohe Nachzahlungen geben (Medienberichten zufolge können alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro,rechnen. Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (im 2. Quartal.2026) >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Landesbesoldungsgesetz (LBesG NRW): Übersicht

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Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbesoldungsgesetz - LBesG NRW)

vom 14. Juni 2016, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. März 2022 (GV. NRW. S. 377)

 

Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Geltungsbereich 

§ 2 Regelung durch Gesetz 

§ 3 Anspruch auf Besoldung

§ 4 Weitergewährung der Besoldung bei Versetzung in den einstweiligen Ruhestand oder bei Abwahl von Wahlbeamtinnen oder Wahlbeamten auf Zeit

§ 5 Besoldung bei mehreren Hauptämtern

§ 6 Zahlungsweise

§ 7 Verjährung von Ansprüchen

§ 8 Besoldung bei Teilzeitbeschäftigung

§ 9 Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit

§ 10 Kürzung der Besoldung bei Gewährung einer Versorgung durch eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung

§ 11 Verlust der Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst

§ 12 Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung

§ 13 Anrechnung von Sachbezügen auf die Besoldung

§ 14 Abtretung von Bezügen, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

§ 15 Rückforderung von Bezügen

§ 16 Anpassung der Besoldung

§ 17 Anpassung der Besoldung im Jahr 2021

§ 18 Dienstlicher Wohnsitz

 

Abschnitt 2
Grundgehalt, Leistungsbezüge an Hochschulen
Unterabschnitt 1
Allgemeine Grundsätze

§ 19 Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung

§ 20 Bestimmung des Grundgehalts nach dem Amt

§ 21 Besoldungsanspruch bei Verleihung eines anderen Amtes


Unterabschnitt 2
Vorschriften für Beamtinnen und Beamte

§ 22 Landesbesoldungsordnungen A und B

§ 23 Hauptamtliche Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte auf Zeit im kommunalen Bereich

§ 24 Einstiegsämter

§ 25 Einstiegsämter in Sonderlaufbahnen

§ 26 Beförderungsämter

§ 27 Obergrenzen für Beförderungsämter

§ 28 Leitungsämter an unteren Verwaltungsbehörden, allgemeinbildenden oder beruflichen Schulen und Handwerkskammern; Beförderungsämter an Schulen

§ 29 Bemessung des Grundgehalts

§ 30 Berücksichtigungsfähige Zeiten

§ 31 Öffentlich-rechtliche Dienstherren

Unterabschnitt 3
Vorschriften für Professorinnen und Professoren, Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren sowie hauptamtliche Leitungen und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen

§ 32 Landesbesoldungsordnung W

§ 33 Leistungsbezüge

§ 34 Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezüge

§ 35 Besondere Leistungsbezüge

§ 36 Funktions-Leistungsbezüge

§ 37 Ruhegehaltfähigkeit von Leistungsbezügen

§ 38 Vergaberahmen

§ 39 Verordnungsermächtigung

Unterabschnitt 4
Vorschriften für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte

§ 40 Landesbesoldungsordnung R

§ 41 Bemessung des Grundgehalts

Abschnitt 3
Familienzuschlag

§ 42 Grundlage des Familienzuschlags

§ 43 Stufen des Familienzuschlags

§ 44 Änderung des Familienzuschlags

Abschnitt 4
Zulagen, Vergütungen, Zuschläge
Unterabschnitt 1
Amtszulagen und Strukturzulage

§ 45 Amtszulagen

§ 46 Amtszulage für die Leitung von besonders großen und besonders bedeutenden unteren Verwaltungsbehörden sowie von Mittel- und Oberbehörden

§ 47 Strukturzulage

Unterabschnitt 2
Stellenzulagen

§ 48 Stellenzulagen

§ 49 Zulage für Beamtinnen und Beamte mit vollzugspolizeilichen Aufgaben

§ 50 Zulage für Beamtinnen und Beamte der Feuerwehr

§ 51 Zulage für Beamtinnen und Beamte bei Justizvollzugseinrichtungen, Psychiatrischen Krankenanstalten, in abgeschlossenen Vorführbereichen der Gerichte sowie in Abschiebungshafteinrichtungen

§ 52 Zulage für Beamtinnen und Beamte im Außendienst der Steuerverwaltung

§ 53 Zulage für Beamtinnen und Beamte als fliegendes Personal

§ 54 Zulage für die Verwendung bei obersten Behörden des Bundes oder eines anderen Landes

§ 55 Stellenzulagen für Lehrkräfte

§ 56 Weitere Stellenzulagen

Unterabschnitt 3
Andere Zulagen

§ 57 Ausgleichszulage für den Wegfall von Stellenzulagen

§ 58 Zulage für die Wahrnehmung befristeter Funktionen

§ 59 Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes

§ 60 Prämien und Zulagen für besondere Leistungen

§ 61 Ausgleichszulage bei Dienstherrenwechsel

§ 62 Forschungs- und Lehrzulage für Professorinnen und Professoren sowie Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren

§ 63 Zulage für Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren

§ 64 Zulage für Professorinnen und Professoren als Richterinnen oder Richter

§ 65 Zulage für besondere Erschwernisse

Unterabschnitt 4
Vergütungen

§ 66 Mehrarbeitsvergütung

§ 67 Sitzungsvergütung

§ 68 Vergütung im Vollstreckungsdienst

 

Unterabschnitt 5
Zuschläge

§ 69 Sonderzuschläge zur Sicherung der Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit

§ 70 Zuschlag bei Altersteilzeit

§ 71 Zuschlag bei begrenzter Dienstfähigkeit

§ 71a Zuschlag bei Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand

§ 71b Regionaler Ergänzungszuschlag

Unterabschnitt 6
Sonstiges

§ 72 Andere Zulagen, Vergütungen und Zuschläge

Abschnitt 5
Auslandsbesoldung

§ 73 Auslandsbesoldung

Abschnitt 6
Anwärterbezüge

§ 74 Anwärterbezüge

§ 75 Anwärterbezüge nach Ablegung der Laufbahnprüfung

§ 76 Anwärtersonderzuschläge

§ 77 Unterrichtsvergütung für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter

§ 78 Anrechnung anderer Einkünfte

§ 79 Kürzung der Anwärterbezüge

Abschnitt 7
Vermögenswirksame Leistungen

§ 80 Vermögenswirksame Leistungen

§ 81 Anlage der vermögenswirksamen Leistungen

Abschnitt 8
Sonstige Leistungen und sonstige Vorschriften

§ 82 Aufwandsentschädigungen

§ 83 Dienstordnungsmäßige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

§ 84 Zuordnung zu Ämtern nach Einwohner- oder Schülerzahlen

 

Abschnitt 9
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 85 Zuständigkeitsregelungen

§ 86 Überleitung in die Landesbesoldungsordnungen A, B, R und W

§ 87 Übergangsregelungen für Professorinnen und Professoren, Rektorinnen und Rektoren, Kanzlerinnen und Kanzler

§ 88 Grundgehaltssätze der fortgeltenden Landesbesoldungsordnung H

§ 89 Künftig wegfallende Ämter

§ 90 Übergangsregelung durch die Neuregelung der Auslandsbesoldung

§ 91 Sonstige Übergangsregelungen

§ 92 Fortgeltung von Rechtsverordnungen

§ 93 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

 

Anlage 1: Landesbesoldungsordnung A
Anlage 2: Landesbesoldungsordnung B
Anlage 3: Landesbesoldungsordnung R
Anlage 4: Landesbesoldungsordnung W
Anlage 5: Künftig wegfallende Ämter der Landesbesoldungsordnungen A, B, C und H
Anlage 6: Grundgehaltsätze (Landesbesoldungsordnung A)
Anlage 7: Grundgehaltssätze (Landesbesoldungsordnung B)
Anlage 8: Grundgehaltssätze (Landesbesoldungsordnung R)
Anlage 9: Grundgehaltssätze (Landesbesoldungsordnung W)
Anlage 10: Grundgehaltssätze - auslaufend - (Landesbesoldungsordnung C)
Anlage 11: Grundgehaltssätze - auslaufend - (fortgeltende Landesbesoldungsordnung H)
Anlage 12: Anwärtergrundbeträge
Anlage 13: Familienzuschlag
Anlage 14: Amtszulagen und Strukturzulage
Anlage 15: Stellenzulagen und andere Zulagen
Anlage 16: Auslandsbesoldung
Anlage 17: Überleitungsübersicht
Anlage 18: Regionaler Ergänzungszuschlag


Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. in Nordrhein-Westfalen

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber in Nordrhein-Westfalen.

In Nordrhein-Westfalen gibnt es noch mehr Sehenswertes, u.a.
- die Landeshauptstadt und Modemetropole Düsseldorf
- Dortmund (die Fußballstadt)
- dem schönen Neandertal
- und dem Erlebnis- und Freizeitpark Moviepark in Bottrop 
in Nordrhein-Westfalen.

Weitere Höhepunke sind beispielsweise die Zeche Zollverein in Essen (die ehemals größte Steinkohlenzeche der Welt liegt mitten im Ruhrgebiet). Als UNESCO-Welterbe wird die Zeche auch „Eiffelturm des Ruhrpotts“ genannt.

Aber auch der Landschaftspark Duisburg-Nord ein eindrucksvolles Industriedenkmal. Der Ausblick ist atemberaubend. Wer kennt ihn nicht, den Kölner Dom? Die wahrlich imposante Kathedrale aus dem 13. Jahrhundert liegt am Hauptbahn-hof Köln und seit 1996 zählt der Dom zum UNESCO-Weltkulturerbe. Externsteine ist ebenfalls ein empfehlenswerter Ausflugstipp (die rund 40 Meter hohen Felsen liegen im Teutoburger Wald). Und auch die Kiddies gibt es noch ein Leckerli: die sensationelle Achterbahn "Tiger & Turtle". 

Mehr zur Fußballstadt Dortmund

Weitere Höhepunke im Umland von Dortmund sind beispielsweise:

Bauwerke

Ostenhellweg
Stadtmauer und Adlerturm als Reste der mittelalterlichen Stadtbefestigung
Krügerpassage im Krügerhaus am Westenhellweg

Altes Stadthaus am Friedensplatz

Die Krügerpassage in der Dortmunder Innenstadt ist die älteste Passage auf Dortmunder Stadtgebiet; sie wurde 1912 im Stil der Neorenaissance von Paul Lutter und Hugo Steinbach erbaut. Jedoch fiel sie im Zweiten Weltkrieg wie viele bedeutende Dortmunder Bauwerke dem Krieg zum Opfer und wurde erst 1953 wieder aufgebaut.

Das Vehoff-Haus am Ostenhellweg gehört zu den ältesten steinernen Profanbauten im Dortmunder Stadtzentrum.

Gesundheit in und um Dortmund
Stadt- und Landesbibliothek mit IWO-Hochhaus, RWE-Tower und Sparkassen-Hochhaus

Der RWE Tower, erbaut nach Plänen des Architekturbüros Gerber, ist nach der Petrikirche und der Reinoldikirche das dritthöchste Bauwerk der Dortmunder Innenstadt und wurde am 24. August 2005 eingeweiht.

Die Stadt- und Landesbibliothek Dortmund wurde 1999 südlich des Dortmunder Hauptbahnhofs eröffnet. Der von Architekt Mario Botta gestaltete Bibliotheksbau besteht aus einem rechteckigen Baukörper aus rosafarbenem Sandstein und einer vorgelagerten Glasrotunde.

Konzerthaus

Das Konzerthaus Dortmund im Brückstraßenviertel an der Kreuzung der Brückstraße mit der Ludwigstraße wurde im September 2002 eröffnet. Das Konzerthaus (auch Philharmonie für Westfalen genannt) reiht sich in die vorhandene Fassadenreihe ein, aber sticht gleichzeitig durch die Eckposition und die Schräge hervor.

Die Thier-Galerie mit ihren 33.000 Quadratmetern ist eines der neusten Großprojekte innerhalb des Wallrings. Neben einem modernen großflächigen Neubau wurde außerdem der ehemalige Verwaltungsbau der Thier-Brauerei aus den 1950er Jahren reaktiviert und das ehemalige Clemenschen Kaufhaus von 1902 als Repräsentationsbau des Klassizismus am Westenhellweg detailgetreu und mit einer neuen Außenterrasse rekonstruiert.

 

Urlaubsverzeichnis-Online  

Zur Suche in der Datenbank aller rund 6.000 Gastgeber, - darunter auch die Gastgeber von Dortmund - von Urlaubsverzeichnis-Online 


Exklusiv-Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit 1997 - also seit fast 30 Jahren - die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu den wichtigsten Themen um Einkommen und Arbeitsbedingungen (u.a. auch kommunalbeamte.de). Auf dem USB-Stick (32 GB) sind drei Ratgeber & fünf e-Books aufgespielt. Verfügbar sind die Online
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Red 20251118 / 20251209 / 20260102 / 20260124 / 20260228 / 20260412

 

 

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