PDF-SERVICE: Zehn OnlineBücher & eBooks für den Öffentlichen Dienst / Beamtinnen und Beamte zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr Sie können zehn Taschenbücher und eBooks herunterladen, lesen und ausdrucken: Beamtenrecht, Besoldung, Versorgung, Beihilfe sowie Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg und Rund ums Geld im öffentlichen Dienst bzw. Frauen im öffentlichen Dienst >>>mehr Informationen |
Zur Übersicht des Landespersonalvertretungsgesetzes von Nordrhein-Westfalen
§ 111a
Im Rahmen der Besprechungen nach § 63 unterrichtet die Kanzlerin oder der Kanzler den Personalrat sowie die Rektorin oder der Rektor den Personalrat nach § 111 Abs. 1 zweimal im Jahr über die Haushaltsplanung und wirtschaftliche Entwicklung.