Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Landesbesoldung von Berlin für die Jahre 2008 bis 2020 für verfassungswidrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen, die zun hohen Nachzahlungen führen wird). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) wird es  hohe Nachzahlungen geben (Medienberichten zufolge können alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro,rechnen. Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (im 2. Quartal.2026) >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Landesbesoldungsgesetz (LBesG NRW): § 30 Berücksichtigungsfähige Zeiten

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Teilweise fünfstellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte in Bund und Ländern durch eineb Neuregelung der amtsangemessen Alimentation >>>zur (Vor)Bestellung 
 

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Zur Übersicht des Landesbesoldungsgesetzes von Nordrhein-Westfalen

 

Landesbesoldungsgesetz (LBesG NRW):
§ 30 Berücksichtigungsfähige Zeiten

 


§ 30 Berücksichtigungsfähige Zeiten

(1) Bei der ersten Stufenfestsetzung nach § 29 Absatz 2 werden als berücksichtigungsfähige Zeiten anerkannt, soweit in Absatz 4 nichts anderes bestimmt ist:

1. Zeiten einer Kinderbetreuung bis zu drei Jahren für jedes Kind,
2. Zeiten der tatsächlichen Pflege von nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen nahen Angehörigen (Eltern, Schwiegereltern, Eltern von Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz vom 16. Februar 2001 (BGBl. I S. 266) in der jeweils geltenden Fassung, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, Geschwistern oder Kindern) bis zu drei Jahren für jeden nahen Angehörigen,
3. Pflegezeiten nach dem Pflegezeitgesetz vom 28. Mai 2008 (BGBl. I S. 874, 896) in der jeweils geltenden Fassung,
4. Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit, die nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung sind, im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn (§ 31) oder im Dienst von öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften und ihren Verbänden sowie im Dienst eines sonstigen Arbeitgebers, der die im öffentlichen Dienst geltenden Tarifverträge oder Tarifverträge wesentlich gleichen Inhalts anwendet und an dem die öffentliche Hand durch Zahlung von Beiträgen oder Zuschüssen oder in anderer Weise wesentlich beteiligt ist,
5. Zeiten von mindestens vier Monaten bis zu insgesamt zwei Jahren, in denen Wehrdienst, Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst, Entwicklungsdienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr geleistet wurde,
6. Zeiten einer Eignungsübung nach dem Eignungsübungsgesetz in der im Bundesgesetzblatt III, Gliederungsnummer 53-5, veröffentlichten bereinigten Fassung in der jeweils geltenden Fassung, und
7. Verfolgungszeiten nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Juli 1977 (BGBl. I S. 1625) in der jeweils geltenden Fassung, soweit eine Erwerbstätigkeit, die einem Dienst bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn (§ 31) entspricht, nicht ausgeübt werden konnte.

Weitere hauptberufliche Zeiten, die nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung sind, können ganz oder teilweise anerkannt werden, soweit sie für die Verwendung der Beamtin oder des Beamten förderlich sind. Mit Zustimmung des für Finanzen zuständigen Ministeriums kann von Satz 1 Nummer 4 und Satz 2 abgewichen werden, wenn für die Zulassung zu einer Laufbahn besondere Voraussetzungen gelten. Zeiten für zusätzliche Qualifikationen, die nicht im Rahmen einer hauptberuflichen Tätigkeit erworben wurden, können in besonderen Einzelfällen, insbesondere zur Deckung des Personalbedarfs, mit insgesamt bis zu drei Jahren als berücksichtigungsfähige Zeiten anerkannt werden. Die Entscheidung nach den Sätzen 2 bis 4 trifft die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle. Zeiten nach den Sätzen 1 und 2 werden durch Unterbrechungszeiten nach Absatz 2 nicht vermindert. Die Summe der Zeiten nach den Sätzen 1 bis 4 wird auf volle Monate aufgerundet.

(2) Abweichend von § 29 Absatz 3 Satz 2 wird der Aufstieg in den Stufen durch folgende Zeiten nicht verzögert:

1. Zeiten einer Kinderbetreuung bis zu drei Jahren für jedes Kind,
2. Zeiten der tatsächlichen Pflege von nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen nahen Angehörigen (Eltern, Schwiegereltern, Eltern von Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, Geschwistern oder Kindern) bis zu drei Jahren für jeden nahen Angehörigen,
3. Pflegezeiten in entsprechender Anwendung des Pflegezeitgesetzes,
4. Zeiten einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge, wenn die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle schriftlich anerkannt hat, dass der Urlaub dienstlichen Interessen oder öffentlichen Belangen dient,
5. Zeiten, die nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 2009 (BGBl. I S. 2055) in der jeweils geltenden Fassung nicht zu dienstlichen Nachteilen führen dürfen,
6. Zeiten einer Eignungsübung nach dem Eignungsübungsgesetz,
7. Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit, die nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung sind, im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn (§ 31) oder im Dienst von öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften und ihren Verbänden sowie im Dienst eines sonstigen Arbeitgebers, der die im öffentlichen Dienst geltenden Tarifverträge oder Tarifverträge wesentlich gleichen Inhalts anwendet und an dem die öffentliche Hand durch Zahlung von Beiträgen oder Zuschüssen oder in anderer Weise wesentlich beteiligt ist,
8. Zeiten nach Absatz 1 Satz 2 bis 4; Absatz 1 Satz 5 bis 7 gilt entsprechend.

(3) Eine Mehrfachberücksichtigung von Zeiten nach den Absätzen 1 und 2 und § 29 Absatz 2 Satz 4 ist unzulässig.

(4) Für die Vorverlegung des Beginns des Stufenaufstiegs nach § 29 Absatz 2 Satz 4 und für die Anerkennung von Zeiten nach § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und Satz 2 sind Zeiten einer Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit oder das Amt für Nationale Sicherheit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik nicht zu berücksichtigen. Dies gilt auch für Zeiten, die vor einer solchen Tätigkeit zurückgelegt worden sind. Satz 1 gilt auch für Zeiten einer Tätigkeit als Angehöriger der Grenztruppen der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für Zeiten einer Tätigkeit, die auf Grund einer besonderen persönlichen Nähe zum System der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik übertragen war. Das Vorliegen dieser Voraussetzung wird insbesondere widerlegbar vermutet, wenn die Beamtin oder der Beamte

1. vor oder bei Übertragung der Tätigkeit eine hauptamtliche oder hervorgehobene ehrenamtliche Funktion in der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund, der Freien Deutschen Jugend oder einer vergleichbaren systemunterstützenden Partei oder Organisation innehatte,
2. als mittlere oder obere Führungskraft in zentralen Staatsorganen, als obere Führungskraft beim Rat eines Bezirkes, als Vorsitzender des Rates eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt oder in einer vergleichbaren Funktion tätig war,
3. hauptamtlich Lehrende oder Lehrender an den Bildungseinrichtungen der staatstragenden Parteien oder einer Massen- oder gesellschaftlichen Organisation war oder
4. Absolventin oder Absolvent der Akademie für Staat und Recht oder einer vergleichbaren Bildungseinrichtung war.


Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. in Nordrhein-Westfalen

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber in Nordrhein-Westfalen.

In Nordrhein-Westfalen gibnt es noch mehr Sehenswertes, u.a.
- die Landeshauptstadt und Modemetropole Düsseldorf
- Dortmund (die Fußballstadt)
- dem schönen Neandertal
- und dem Erlebnis- und Freizeitpark Moviepark in Bottrop 
in Nordrhein-Westfalen.

Weitere Höhepunke sind beispielsweise die Zeche Zollverein in Essen (die ehemals größte Steinkohlenzeche der Welt liegt mitten im Ruhrgebiet). Als UNESCO-Welterbe wird die Zeche auch „Eiffelturm des Ruhrpotts“ genannt.

Aber auch der Landschaftspark Duisburg-Nord ein eindrucksvolles Industriedenkmal. Der Ausblick ist atemberaubend. Wer kennt ihn nicht, den Kölner Dom? Die wahrlich imposante Kathedrale aus dem 13. Jahrhundert liegt am Hauptbahn-hof Köln und seit 1996 zählt der Dom zum UNESCO-Weltkulturerbe. Externsteine ist ebenfalls ein empfehlenswerter Ausflugstipp (die rund 40 Meter hohen Felsen liegen im Teutoburger Wald). Und auch die Kiddies gibt es noch ein Leckerli: die sensationelle Achterbahn "Tiger & Turtle". 

Mehr zur Fußballstadt Dortmund

Weitere Höhepunke im Umland von Dortmund sind beispielsweise:

Bauwerke

Ostenhellweg
Stadtmauer und Adlerturm als Reste der mittelalterlichen Stadtbefestigung
Krügerpassage im Krügerhaus am Westenhellweg

Altes Stadthaus am Friedensplatz

Die Krügerpassage in der Dortmunder Innenstadt ist die älteste Passage auf Dortmunder Stadtgebiet; sie wurde 1912 im Stil der Neorenaissance von Paul Lutter und Hugo Steinbach erbaut. Jedoch fiel sie im Zweiten Weltkrieg wie viele bedeutende Dortmunder Bauwerke dem Krieg zum Opfer und wurde erst 1953 wieder aufgebaut.

Das Vehoff-Haus am Ostenhellweg gehört zu den ältesten steinernen Profanbauten im Dortmunder Stadtzentrum.

Gesundheit in und um Dortmund
Stadt- und Landesbibliothek mit IWO-Hochhaus, RWE-Tower und Sparkassen-Hochhaus

Der RWE Tower, erbaut nach Plänen des Architekturbüros Gerber, ist nach der Petrikirche und der Reinoldikirche das dritthöchste Bauwerk der Dortmunder Innenstadt und wurde am 24. August 2005 eingeweiht.

Die Stadt- und Landesbibliothek Dortmund wurde 1999 südlich des Dortmunder Hauptbahnhofs eröffnet. Der von Architekt Mario Botta gestaltete Bibliotheksbau besteht aus einem rechteckigen Baukörper aus rosafarbenem Sandstein und einer vorgelagerten Glasrotunde.

Konzerthaus

Das Konzerthaus Dortmund im Brückstraßenviertel an der Kreuzung der Brückstraße mit der Ludwigstraße wurde im September 2002 eröffnet. Das Konzerthaus (auch Philharmonie für Westfalen genannt) reiht sich in die vorhandene Fassadenreihe ein, aber sticht gleichzeitig durch die Eckposition und die Schräge hervor.

Die Thier-Galerie mit ihren 33.000 Quadratmetern ist eines der neusten Großprojekte innerhalb des Wallrings. Neben einem modernen großflächigen Neubau wurde außerdem der ehemalige Verwaltungsbau der Thier-Brauerei aus den 1950er Jahren reaktiviert und das ehemalige Clemenschen Kaufhaus von 1902 als Repräsentationsbau des Klassizismus am Westenhellweg detailgetreu und mit einer neuen Außenterrasse rekonstruiert.

 

Urlaubsverzeichnis-Online  

Zur Suche in der Datenbank aller rund 6.000 Gastgeber, - darunter auch die Gastgeber von Dortmund - von Urlaubsverzeichnis-Online 


Exklusiv-Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit 1997 - also seit fast 30 Jahren - die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu den wichtigsten Themen um Einkommen und Arbeitsbedingungen (u.a. auch kommunalbeamte.de). Auf dem USB-Stick (32 GB) sind drei Ratgeber & fünf e-Books aufgespielt. Verfügbar sind die Online
Bücher Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Die eBooks sind besonders komfortabel, denn mit den VerLINKungen kommt man direkt auf die Website mit weiterführenden Informationen: Nebentätigkeitsrecht für Arbeitnehmer und Beamte, Tarifrecht (TVöD, TV-L), Berufseinstieg in den öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst. >>>zur Bestellung


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