Landesbesoldungsgesetz (LBesG NRW): § 93 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

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Landesbesoldungsgesetz (LBesG NRW):
§ 93 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

 

Abschnitt 9
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 93 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Landesbesoldungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Februar 2005 (GV. NRW. S. 154), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Oktober 2014 (GV. NRW. S. 624) geändert worden ist, außer Kraft.


 

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