Besoldung Nordrhein-Westfalen
Beamten-Magazin
Informationen für Beamte im Doppelpack: zum Komplettpreis von 19,50 Euro erhalten Sie 1 x monatlich das Magzin und 1 x jährlich das Taschenbuch "Wissenswertes für Beamte".
>>> hier bestellen

Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen: § .99

Taschenbuch für Beamtinnen und Beamte:

Sie interessieren sich für das Beamtenrecht und möchten auch bei Besoldung, Beamtenversorgung und Beihilfe auf dem Laufenden bleiben? In Zusammenarbeit mit dem INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst können Sie hier das beliebte Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte" für nur 7,50 Euro zzgl. 2,50 Versand bestellen. Im Jahres-ABO zahlen Sie sogar nur 5,00 Euro. Zur Bestellung 


NEU: Seminare zur Beamtenversorgung für Sachbearbeiter in Verwaltungen und Personalräte



Zur Übersicht des Landespersonalvertretungsgesetzes von Nordrhein-Westfalen

§ 99   

(1) Für Referendare im juristischen Vorbereitungsdienst werden besondere Personalvertretungen gebildet, und zwar bei den

1. zu Stammdienststellen bestimmten Landgerichten Personalräte und

2. Oberlandesgerichten Bezirkspersonalräte.

(2) Dienststellen im Sinne dieses Gesetzes sind für Referendare im juristischen Vorbereitungsdienst die zu Stammdienststellen bestimmten Landgerichte.


mehr zu: Personalvertretungsgesetz NRW
  Startseite | www.besoldung-nordrhein-westfalen.de | Impressum   © 2012 Sandra Tillmann