Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Landesbesoldung von Berlin für die Jahre 2008 bis 2020 für verfassungswidrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen, die zun hohen Nachzahlungen führen wird). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) wird es  hohe Nachzahlungen geben (Medienberichten zufolge können alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro,rechnen. Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (im 2. Quartal.2026) >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Nordrhein-Westfalen: Besoldungsrecht und Besoldungstabellen ab 01.02.2025

BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 25,00 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch kom-plizierte Sachverhalte verständlich geregelt (auch geeignet für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifkräfte des Landes Nordrhein-Westfalen)..Das BEHÖRDEN-ABO >>> hier bestellen

ACHTUNG Neue Broschüre zum vorbestellen:
Teilweise fünfstellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte in Bund und Ländern durch eineb Neuregelung der amtsangemessen Alimentation >>>zur (Vor)Bestellung 
 

PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte des Landes  Nordhrein-Westfalen geeignet: Themen der ücher sind: Beamtenrecht, Besoldung, Beihilferecht, Beamtenversorgungsrecht, Rund ums Geld im öff. Dienst, Nebentätigkeitsrecht, Frauen im öff. Dienst. und Berufseinstieg im öff. Dienst. Die eBooks kann man herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen 


 

>>>Mehr Infos zur Besoldung in Nordrhein-Westfaalen 

 

 

Nordrhein-Westfalen: Besoldungsrecht und Besoldungstabellen

 

Nordrhein-Westfalen – Besoldungsrecht & Besoldungstabellen 

Wesentliche gesetzliche Grundlagen sind NRW das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz
vom 14.06.2016, welches die Überleitung des ehemaligen Bundesbesoldungsgesetzes
unter Einbau von landesspezifischen Regelungen zu einem eigenständigen Landesbesoldungsgesetz begründete.

Tarifergebnis TV-Länder (TV-L) 2023/2024/2025

Am 9.12.2023 haben die TdL und die Gewerkschaften folgendes Tarifergebnis erzielt:
- Die Entgelte werden in zwei Schritten erhöht: Zum 1.11.2024 werden die Tabellenentgelte um 200 Euro angehoben, zum 1.02.2025 erfolgt dann eine weitere Anhebung um 5,5 Prozent. Wenn die Summe dieser Erhöhungen nicht 340 Euro erreichen, wird der betreffende Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt.
- Ausbildungsentgelte werden zum 1.11.2024 um 100 Euro und zum 1.02.2025 um weitere 50 Euro erhöht.
- Tarifbeschäftigte erhalten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3.000 Euro (1.800 Euro im Dez. 2023, danach zehn Raten von Januar bis Oktober 2024 jeweils 120 Euro).

Das Ergebnis der Tarifrunde soll von den jeweiligen Ländern auf deren Beamten, Richter und VersE übertragen werden. Die Laufzeit der Tarifeinigung beträgt 25 Monate bis zum 31.10.2025. 

  Mehr zur Besoldung und aktuellen Entwicklung in NRW findet man unter

www.besoldung-nordrhein-westfalen.de ➚ 

 

 

 

 

*) Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppen A 5 bis A 10 in den Erfahrungsstufen 1 oder 2 wurden rückwirkend zum 01.01.2022 in die Erfahrungsstufe 3 übergeleitet. Für die übergeleiteten Personen beginnt die zweijährige Stufenlaufzeit in die Erfahrungsstufe 3 mit dem Tag der gesetzlichen Überleitung.

 

 

 

 

Erhöhungsbetrag für die Besoldungsgruppe A 5 (in Euro)

Stufe 2 für das erste zu berücksichtigende Kind um 8,41 Euro ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 25,17 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe
zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

*In bestimmten Fällen gibt es auch für Beamtenanwärter/innen einen Familienzuschlag. Aber NRW hat für diesen Fall eine eigene Regelung zum Familienzuschlag erlassen 

 

 

 

Mehr zur Besoldung und aktuellen Entwicklung in NRW findet man unter
www.besoldung-nordrhein-westfalen.de


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