Anwärterbezüge für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter des Landes Nordrhein-Westfalen ab 1.2.2025

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Bezüge für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter von NRW

 

Anwärtergrundbetrag*

Gültig ab 01.02.2025 (Monatsbeträge in Euro)

Eingangsamt, in das die Anwärterin oder der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro)
A 5 bis A 8  1.499,78
 A 9 bis A 11  1.555,68
 A 12  1.700,37
A 13  1.733,28
 A 13 mit Zulage nach § 47 Buchstabe c  1.769,43


*In bestimmten Fällen gibt es auch für Beamtenanwärter/innen einen Familienzuschlag. Aber NRW hat für diesen Fall eine eigene Regelung zum Familienzuschlag erlassen. 

 

 


 

Ab hier die Tabellenwerte bei Beamtenanwärtern der Vorjahre

 

 

Bezüge für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter von NRW

Hier informieren wir Sie über die Anwärterbezüge ab 01.12.2022 

 

Hier informieren wir Sie über die Anwärterbezüge der Vorjahre

 

Anwärtergrundbetrag ab 01.01.2018

Eingangsamt, in das die Anwärterin bzw. der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes eingruppiert wird
 A 5 bis A 8  1.199,78
 A 9 bis A 11  1.255,68
 A 12  1.400,37
 A 13  1.433,28
 A 13 mit Zulage nach § 47 c) LBesG NRW  1.469,43

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