Nordrhein-Westfalen: Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte ab 01.12.2022

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>>>Mehr Infos zur Besoldung in Nordrhein-Westfalen

 

Nordrhein-Westfalen 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen

 

Nordrhein-Westfalen – Besoldungsrecht

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen in Nordrhein-Westfalen ist das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz vom 14.06.2016, welches in Artikel 2 die Überleitung des ehemaligen Bundesbesoldungsgesetzes unter Einbau von landesspezifischen Regelungen zu einem eigenständigen Landesbesoldungsgesetz begründete. die Neuordnung des Grundgehaltes weg vom Aufstieg nach Dienstaltersstufen hin zu Erfahrungsstufen war schon im Jahr 2013 vollzogen worden.

Tarifergebnis TV-Länder (TV-L) 2022 und 2023

Die Entgelte für die 1,1 Mio. Tarifbeschäftigten der Länder (außer Hessen) wurden zum 01.12.2022 um 2,8 Prozent angehoben, für Auszubildende, Praktikanten und Studierende 50 Euro (70 Euro im Gesundheitswesen). Daneben wurde eine steuerfreie Corona-Zahlung in Höhe von 1.300 Euro gezahlt (Auszubildende, Praktikanten und Studierende 650 Euro). Der Tarifabschluss hat eine Laufzeit von 24 Monaten.

Nordrhein-Westfalen hat die Bezüge 2022 wie folgt angepasst: per Gesetz wurde die Besoldung der Beamten, Richter und VersE ab 1. Dezember 2022 um 2,8 v. H. und die Anwärtergrundbeträge um 50 Euro erhöht. Aktive Beamte und Richter erhielten zusätzlich zur linearen Erhöhung der Bezüge eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro (Anwärter 650 Euro). VersE erhielten keine Corona-Sonderzahlung.

 

>>>Mehr Informationen zum Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2022 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen

 

Weitere Infos zur Besoldung und aktuellen Entwicklung in NRW finden Sie unter www.besoldung-nordrhein-westfalen.de

 

Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungsordnung A
ab 01.12.2022

Monatsbeträge in Euro

Besoldungs-
gruppe  
Zweijahresrhythmus Dreijahresrhythmus Vierjahresrhythmus
Stufe
1 2 3 4 5 6 7 8  10 11  12 
A 5 2476,82 2558,06 2621,19 2684,33 2747,46 2810,60 2873,73 2936,87  3000,03   3063,18    
A 6 2530,15 2599,48 2668,80 2738,11 2807,44 2876,78 2946,11 3015,42 3084,74  3154,04     
A 7 2601,19 2662,75 2748,92 2835,14 2921,34 3007,49 3093,71 3155,24 3216,82 3278,41     
A 8   2750,20 2823,84 2934,29 3044,74 3155,20 3265,68 3339,30 3412,94 3486,60 2560,21   
A 9   2881,45 2953,03 3069,51 3185,96 3302,44 3418,91 3498,93 3579,06 3659,11 3739,16  
A 10   3087,66 3187,15 3336,34 3485,58 3634,79 3784,03 3883,51 3983,47 4085,21 4186,98  
A 11     3511,98 3660,44 3808,93 3957,42 4109,21 4210,44 4311,71 4414,36 4517,63 4620,95
A 12       3931,13 4111,51 4292,61 4476,27 4599,42 4722,56 4845,74 4968,91 5092,00
A 13         4588,38 4787,81 4987,26 5120,25 5253,21 5386,21 5519,21 5652,17
A 14          4872,00 5130,67 5389,29 5561,74 5734,16 5906,62 6079,06 6251,51
A 15           5628,53 5912,90 6140,39 6367,90 6595,43 6822,95 7050,45
A 16           6202,35 6531,20 6794,35 7057,49 7320,45 7583,72 7846,84

 

Ab dem 1. Dezember 2022 wurde die erste Erfahrungsstufe in den Besoldungsordnung A gestrichen. 

 

Familienzuschlag

Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

                                                                                 

    Stufe 1
(§ 43 Absatz 1)
     Stufe 2
(§ 43 Absatz 2)

Besoldungsgruppen A 5 und A 6  

    148,94     285,07

Besoldungsgruppen A 7 und A 8

     147,18     281,71

übrige Besoldungsgruppen

     152,68     285,62

 
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind 

in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 um 136,13 Euro,
in den Besoldungsgruppen A 7 und A 8 um 134,53 Euro,
in den übrige Besoldungsgruppen um 132,94 Euro.

Für das dritte zu berücksichtigende Kind erhöht sich der Familienzuschlag

in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 um 839,66 Euro, 
in den Besoldungsgruppen A 7 und A 8 um 834,68 Euro,
in den übrige Besoldungsgruppen um 829,75 Euro.
 

Für das vierte zu berücksichtigende Kind erhöht sich der Familienzuschlag

in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 um 793,67 Euro, 
in den Besoldungsgruppen A 7 und A 8 um 788,69 Euro,
in den übrige Besoldungsgruppen um 783,76 Euro.

Für das fünfte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind erhöht sich der Familienzuschlag

in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 um 800,67 Euro, 

in den Besoldungsgruppen A 7 und A 8 um 795,69 Euro,
in den übrige Besoldungsgruppen um 790,76 Euro.

Erhöhungsbetrag für die Besoldungsgruppe A5:

Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erte zu berücksichtigende Kind in der Besoldungsgruppe A 5
um 7,60 Euro, ab Stufe 3 für das erte zu berücksichtigende Kind in der Besoldungsgruppe A 5 um 22,78 Euro.

Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt,
wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.

 

Besoldungsordnung B 

Gültig ab 01.12.2022

Besoldungs-
gruppe 
B 1  B 2  B 3  B 4  B 5  B 6  B 7  B 8  B 9  B 10  B 11 
  7.050,45   8.179,70 8.657,80 9.158,52 9.732,99 10.275,49 10.803,17 11.353,20 12.036,09 14.156,81 14.703,36

 

 

Besoldungsordnung C

Gültig ab 01.12.2022

Besoldungs-
gruppe
 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8
 C 1  3.932,44 4.062,16 4.192,49 4.322,85 4.455,39 4.588,38 4.721,33 4.854,31
 C 2  3.940,40 4.147,65 4.355,59 4.567,57 4.779,45 4.991,37 5.203,29 5.415,23
 C 3  4.316,38 4.555,74 4.795,69 5.035,66 5.275,60 5.515,58 5.755,54 5.995,47
 C 4  5.445,45 5.686,67 5.927,89 6.169,11 6.410,31 6.651,52 6.892,79 7.133,94
Besoldungs-
gruppe
Stufe 9 Stufe 10 Stufe 11 Stufe 12 Stufe 13 Stufe 14 Stufe 15
 C 1  4.987,26 5.120,25 5.253,21 5.386,21 5.519,21 5.652,17  
 C 2  5.627,13 5.839,06 6.050,99 6.262,88 6.474,80 6.686,74 6.898,66
 C 3  6.235,43 6.475,36 6.715,32 6.955,29 7.195,23 7.435,20 7.675,15
 C 4 7.375,15 7.616,37 7.857,59 8.098,80 8.340,02 8.581,23 8.822,43

 

 

Besoldungsordnung W

Gültig ab 01.12.2022

 Besoldungsgruppe W  
 W 1 4.927,21
 W 2 6.484,33
 W 3 7.162,51

 

 

Besoldungsordnung R

Gültig ab 01.12.2022

Besol-
dungs-
gruppe
Stufe
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11  12
R1   4.688,58 4.793,56 5.064,42 5.335,33 5.606,17 5.877,05 6.147,93 6.418,80 6.689,70 6.960,52  7.231,45
R2     5.441,98 5.712,83 5.983,72 6.254,62 6.525,49 6.796,34 7.067,24 7.338,10 7.608,97  7.879,81
R3 8.657,80                                                                                         
R4 9.158,52
R5 9.732,99
R6 10.275,49
R7 10.803,17
R8 11.353,20
   
   

 

Ab dem 1. Dezember 2022 wurde die erste Erfahrungsstufe in den Besoldungsordnung R gestrichen. 

 

Anwärtergrundbetrag

Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

Eingangsamt, in das die Anwärterin oder der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro)
                                                               A 5 bis A 8  1.349,78
 A 9 bis A 11  1.405,68
 A 12  1.550,37
A 13  1.583,28
 A 13 mit Zulage nach § 47 Buchstabe c  1.619,43

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Nordrhein-Westfalen 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen

 

Nordrhein-Westfalen – Besoldungsrecht und Besoldungstabellen

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen in Nordrhein-Westfalen ist das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz vom 14.06.2016, welches in Artikel 2 die Überleitung des ehemaligen Bundesbesoldungsgesetzes unter Einbau von landesspezifischen Regelungen zu einem eigenständigen Landesbesoldungsgesetz begründete. die Neuordnung des Grundgehaltes weg vom Aufstieg nach Dienstaltersstufen hin zu Erfahrungsstufen war schon im Jahr 2013 vollzogen worden.

Tarifergebnis TV-Länder (TV-L) 2022 und 2023

Die Entgelte für die 1,1 Mio. Tarifbeschäftigten der Länder (außer Hessen) wurden zum 01.12.2022 um 2,8 Prozent angehoben, für Auszubildende, Praktikanten und Studierende 50 Euro (70 Euro im Gesundheitswesen). Daneben wurde eine steuerfreie Corona-Zahlung in Höhe von 1.300 Euro gezahlt (Auszubildende, Praktikanten und Studierende 650 Euro). Der Tarifabschluss hat eine Laufzeit von 24 Monaten.

Nordrhein-Westfalen hat die Bezüge 2022 wie folgt angepasst: per Gesetz wurde die Besoldung der Beamten, Richter und VersE ab 1. Dezember 2022 um 2,8 v. H. und die Anwärtergrundbeträge um 50 Euro erhöht. Aktive Beamte und Richter erhielten zusätzlich zur linearen Erhöhung der Bezüge eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro (Anwärter 650 Euro). VersE erhielten keine Corona-Sonderzahlung.

Mehr zur Besoldung und aktuellen Entwicklung in NRW findet man unter www.besoldung-nordrhein-westfalen.de #

 

Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungsordnung A
ab 01.12.2022

Monatsbeträge in Euro

Besoldungs-
gruppe  
Zweijahresrhythmus Dreijahresrhythmus Vierjahresrhythmus
Stufe
1 2 3 4 5 6 7 8  10 11  12 
A 5 2476,82 2558,06 2621,19 2684,33 2747,46 2810,60 2873,73 2936,87  3000,03   3063,18    
A 6 2530,15 2599,48 2668,80 2738,11 2807,44 2876,78 2946,11 3015,42 3084,74  3154,04     
A 7 2601,19 2662,75 2748,92 2835,14 2921,34 3007,49 3093,71 3155,24 3216,82 3278,41     
A 8   2750,20 2823,84 2934,29 3044,74 3155,20 3265,68 3339,30 3412,94 3486,60 2560,21   
A 9   2881,45 2953,03 3069,51 3185,96 3302,44 3418,91 3498,93 3579,06 3659,11 3739,16  
A 10   3087,66 3187,15 3336,34 3485,58 3634,79 3784,03 3883,51 3983,47 4085,21 4186,98  
A 11     3511,98 3660,44 3808,93 3957,42 4109,21 4210,44 4311,71 4414,36 4517,63 4620,95
A 12       3931,13 4111,51 4292,61 4476,27 4599,42 4722,56 4845,74 4968,91 5092,00
A 13         4588,38 4787,81 4987,26 5120,25 5253,21 5386,21 5519,21 5652,17
A 14          4872,00 5130,67 5389,29 5561,74 5734,16 5906,62 6079,06 6251,51
A 15           5628,53 5912,90 6140,39 6367,90 6595,43 6822,95 7050,45
A 16           6202,35 6531,20 6794,35 7057,49 7320,45 7583,72 7846,84

 

Ab dem 1. Dezember 2022 wurde die erste Erfahrungsstufe in den Besoldungsordnung A gestrichen. 

 

Familienzuschlag

Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

                                                                                 

    Stufe 1
(§ 43 Absatz 1)
     Stufe 2
(§ 43 Absatz 2)

Besoldungsgruppen A 5 und A 6  

    148,94     285,07

Besoldungsgruppen A 7 und A 8

     147,18     281,71

übrige Besoldungsgruppen

     152,68     285,62

 
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind 

in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 um 136,13 Euro,
in den Besoldungsgruppen A 7 und A 8 um 134,53 Euro,
in den übrige Besoldungsgruppen um 132,94 Euro.

Für das dritte zu berücksichtigende Kind erhöht sich der Familienzuschlag

in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 um 839,66 Euro, 
in den Besoldungsgruppen A 7 und A 8 um 834,68 Euro,
in den übrige Besoldungsgruppen um 829,75 Euro.
 

Für das vierte zu berücksichtigende Kind erhöht sich der Familienzuschlag

in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 um 793,67 Euro, 
in den Besoldungsgruppen A 7 und A 8 um 788,69 Euro,
in den übrige Besoldungsgruppen um 783,76 Euro.

Für das fünfte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind erhöht sich der Familienzuschlag

in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 um 800,67 Euro, 

in den Besoldungsgruppen A 7 und A 8 um 795,69 Euro,
in den übrige Besoldungsgruppen um 790,76 Euro.

Erhöhungsbetrag für die Besoldungsgruppe A5:

Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erte zu berücksichtigende Kind in der Besoldungsgruppe A 5
um 7,60 Euro, ab Stufe 3 für das erte zu berücksichtigende Kind in der Besoldungsgruppe A 5 um 22,78 Euro.

Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt,
wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.

 

Besoldungsordnung B 

Gültig ab 01.12.2022

Besoldungs-
gruppe 
B 1  B 2  B 3  B 4  B 5  B 6  B 7  B 8  B 9  B 10  B 11 
  7.050,45   8.179,70 8.657,80 9.158,52 9.732,99 10.275,49 10.803,17 11.353,20 12.036,09 14.156,81 14.703,36

 

 

Besoldungsordnung C

Gültig ab 01.12.2022

Besoldungs-
gruppe
 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8
 C 1  3.932,44 4.062,16 4.192,49 4.322,85 4.455,39 4.588,38 4.721,33 4.854,31
 C 2  3.940,40 4.147,65 4.355,59 4.567,57 4.779,45 4.991,37 5.203,29 5.415,23
 C 3  4.316,38 4.555,74 4.795,69 5.035,66 5.275,60 5.515,58 5.755,54 5.995,47
 C 4  5.445,45 5.686,67 5.927,89 6.169,11 6.410,31 6.651,52 6.892,79 7.133,94
Besoldungs-
gruppe
Stufe 9 Stufe 10 Stufe 11 Stufe 12 Stufe 13 Stufe 14 Stufe 15
 C 1  4.987,26 5.120,25 5.253,21 5.386,21 5.519,21 5.652,17  
 C 2  5.627,13 5.839,06 6.050,99 6.262,88 6.474,80 6.686,74 6.898,66
 C 3  6.235,43 6.475,36 6.715,32 6.955,29 7.195,23 7.435,20 7.675,15
 C 4 7.375,15 7.616,37 7.857,59 8.098,80 8.340,02 8.581,23 8.822,43

 

 

Besoldungsordnung W

Gültig ab 01.12.2022

 Besoldungsgruppe W  
 W 1 4.927,21
 W 2 6.484,33
 W 3 7.162,51

 

 

Besoldungsordnung R

Gültig ab 01.12.2022

Besol-
dungs-
gruppe
Stufe
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11  12
R1   4.688,58 4.793,56 5.064,42 5.335,33 5.606,17 5.877,05 6.147,93 6.418,80 6.689,70 6.960,52  7.231,45
R2     5.441,98 5.712,83 5.983,72 6.254,62 6.525,49 6.796,34 7.067,24 7.338,10 7.608,97  7.879,81
R3 8.657,80                                                                                         
R4 9.158,52
R5 9.732,99
R6 10.275,49
R7 10.803,17
R8 11.353,20
   
   

 

Ab dem 1. Dezember 2022 wurde die erste Erfahrungsstufe in den Besoldungsordnung R gestrichen. 

 

Anwärtergrundbetrag

Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

Eingangsamt, in das die Anwärterin oder der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro)
                                                               A 5 bis A 8  1.349,78
 A 9 bis A 11  1.405,68
 A 12  1.550,37
A 13  1.583,28
 A 13 mit Zulage nach § 47 Buchstabe c  1.619,43

 


 

AB hier die Besoldungstabellen der Vorjahre

 

Nordrhein-Westfalen 

Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen

 

Nordrhein-Westfalen – Besoldungsrecht und Besoldungstabellen ab 01.01.2021

 

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen in Nordrhein-Westfalen ist das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz vom 14.06.2016, welches in
Artikel 2 die Überleitung des ehemaligen Bundesbesoldungsgesetzes unter Einbau von landesspezifischen Regelungen zu einem eigenständigen Landesbesoldungsgesetz begründete. die Neuordnung des Grundgehaltes weg vom Aufstieg nach Dienstaltersstufen hin zu Erfahrungsstufen war schon im Jahr 2013 vollzogen worden.

Tarifergebnis TV-Länder (TV-L) 2022 und 2023

Für die Beamten in den Ländern – mit Ausnahme Hessen – orientiert sich die Anhebung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge im Wesentlichen am Tarifabschluss der Länder (TV-L).>>>Das Tarifergebnis finden Sie hier.

Die Landesregierung von NRW hat angekündigt, den Tarifabschluss der Länder „eins zu eins“ auf die eigenen Landesbeamten zu übertragen (zeit- und wirkungsgleich). Daneben erhalten aktive Beamten bis zum 31.03.2022 eine Corona-Sonderzahlung als steuerfreie Einmalzahlung in Höhe von 1.300 Euro (Anwärter 650 Euro).

Zum 01.12.2022 erfolgt eine lineare Erhöhung um 2,8 Prozent. Bis zu dieser Bezügeanpassung gelten die Tabellen auf dieser Seite.

Mehr zur Besoldung und aktuellen Entwicklung in NRW findet man unter www.besoldung-nordrhein-westfalen.de ➚ 

 

Besoldungstabelle A – ab 01.01.2021
(Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.01.2021
(Monatsbeträge in Euro)

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind
- in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 um 132,42 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 7 und A 8 um 130,87 Euro
- in den übrigen Besoldungsgruppen um 129,32 Euro
Für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind erhöht sich der Familienzuschlag
- in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 um 407,53 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 7 und A 8 um 402,69 Euro
- in den übrigen Besoldungsgruppen um 397,89 Euro

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in der Besoldungsgruppe A 5 um 7,39 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in der Besoldungsgruppe A 5 um 22,16 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungs gruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zu sätzlich gewährt.

Besoldungstabelle B – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle R – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Strukturzulage – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro) 


Red UT RUS 20210628

 

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen in Nordrhein-Westfalen ist das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz vom 14.06.2016. NRW hat ein eigenes Besoldungsgesetz.

Übertragung des Ergebnisses (TV-L 2019-2020-2021) auf Landesbeamte

Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich am Ergebnis des TV-L orientiert und die Besoldung seiner Beamten in drei Schritten angehoben: 3,2 Prozent (1.1.2019), 3,2 Prozent (1.1.2020) und 1,4 Prozent (1.1.2021). Die Bezüge der Anwärter waren, wie in vielen Ländern auch, zum 01.01.2019 und zum 01.01.2020 jeweils um 50 Euro angehoben
worden.

Die aktuellen Tabellen zeigen wir auf dieser Seite.

Mehr Informationen unter www.besoldung-nordrhein-westfalen.de 

 

Besoldungstabelle A – ab 01.01.2021
(Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.01.2021
(Monatsbeträge in Euro)

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind
- in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 um 132,42 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 7 und A 8 um 130,87 Euro
- in den übrigen Besoldungsgruppen um 129,32 Euro
Für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind erhöht sich der Familienzuschlag
- in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 um 407,53 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 7 und A 8 um 402,69 Euro
- in den übrigen Besoldungsgruppen um 397,89 Euro

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in der Besoldungsgruppe A 5 um 7,39 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in der Besoldungsgruppe A 5 um 22,16 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungs gruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zu sätzlich gewährt.

Besoldungstabelle B – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle R – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Strukturzulage – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro) 


 

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Red UT RUS 20210628

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